Achtung - Wichtige Information für unsere Mitglieder und Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer!

Ab dem 25. November 2021 hat das Land Hessen über verschärfte Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verfügt.

 

Demach gilt in gedeckten Sportstätten die 2-G Regel, bedeutet dass nur geimpfte oder genesene Teilnehmerinnen und Teilnehmern Zutritt zu gewähren ist

Für die Beschäftigten in Sportstätten – unabhängig, ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich tätig – gilt die Testpflicht nach § 3a (zweimal wöchentlicher Antigentest, soweit nicht geimpft oder genesen). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt.

 

Wir bitten um dringende Beachtung und Einhaltung

 

Der Vorstand des TV 1899 Großen-Buseck e.V.

Drucken