Blog & News

Hier erfährst du alles was im Verein passiert

Wichtige Information für unsere Mitglieder und KursteilnehmerInnen

Ab morgen, 27. August 2021 tritt die  33. Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen inkraft .  Dies bedeutet, dass die  3 G-Regel nun auch für den Sportbetrieb gilt. Sie besagt unter anderem:

Die Pflicht für die Vorlage eines Negativnachweises (also Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis) wird ausgeweitet: Der Negativnachweis ist erforderlich für die Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen in Innenräumen ab 25 Personen, den Besuch von Gastronomie in Innenräumen (eine Ausnahme gilt für Betriebskantinen), die Innenräume von Spielbanken, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Oper, Konzerte und Theater, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Sporthallen (Ausnahmen gelten für den Spitzen- und Profisport) sowie für körpernahe Dienstleistungen wie Besuche von Friseursalons oder Kosmetikstudios.

Die 33. Allgemeinverfügung tritt am 27. August in Kraft und gilt bis einschließlich 16. September.

 

Wir bitten um Beachtung

 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises kann hier nachgelesen werden.

 


Drucken   E-Mail