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COBASCHUV tritt am 2. April 2022 in Kraft - bisherige Corona-Beschränkungen im Sport entfallen

Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022.

Weitere Infos gibt es unter dem folgenden Link:

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

 

 


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